Manipulationssichere Kassensysteme

29.03.2021

Am 31.03.2021 endet die Frist zur Nichtbeanstandung gemäß § 146 a AO. 

Nach dem sog. Kassengesetz (BGBI 2016 I S. 3152) müssen Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen zum Manipulationsschutz eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) bei den Kassenaufzeichnungen vorweisen. 

Was jetzt zu tun ist wenn Ihre Kasse noch keine TSE vorweist: 

Um diese Frist wahren zu können, sprechen Sie ihren Softwareanbieter auf Ihre Umstellung an, denn viele Kassensysteme bedürfen lediglich ein Update. 

Sollte es Ihnen jedoch nicht möglich sein fristgerecht umzustellen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf, sodass wir für Sie einen Antrag auf Fristverlängerung nach § 148 AO beim Finanzamt für Sie stellen können. 

 

Weitere Infos finden Sie in dem Podcast STEUERBAR oder in einer Schulung von DATEV

 

Ihr Ansprechpartner

Michael Valder

Geschäftsführer
Diplom-Finanzwirt
Steuerberater
 
E-Mail: m.valder@gtk-consulting.de
Telefon: 02232 93 45-0

 

 

 




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