Bundesländer gewähren Aufschub bei Umstellung von Registrierkassen

10.07.2020

Das Bundesfinanzministerium (BMF) verlangt, dass Firmen bis Ende September ihre Registrierkassen auf manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) umrüsten. 

Aufgrund der Corona Pandemie und die Umstellung der Kassen auf die neuen Umsatzsteuersätze haben viele Unternehmen Schwierigkeiten bei der Realisierung der Kassenlösungen. Die Länder schaffen deshalb jetzt eigene Härtefallregelungen: Minister der Finanzen Lutz Linienkämper (Nordrhein-Westfalen) und weitere Landesminister haben sich darauf geeinigt, die Frist bis zum 31. März 2021 zu verlängern. 

 

Unter bestimmten Voraussetzungen werden nach Maßgabe der jeweiligen Länererlasse Kassensysteme bis zum 31. März 2021 nicht beanstandet, wenn

 

- die erforderliche Anzahl an TSE bei einem Kassenfachhändler oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt bzw. in Auftrag gegeben oder

- der Einbau einer cloudbasierten TSE vorgesehen, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist. 

 

Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern ist hierfür nicht erforderlich. 

 

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